Quanten-Nichtlokalität als Bedingung des Bewußtseins zwischen Verstand und Vernunft in dreifältiger Wirklichkeit

1. Über den Streit zwischen Bohr und Heisenberg

Niels Bohr zufolge enthält die Natur der Teilchen eine Objektivität mit dem folgenden Inhalt: die Begriffe „Ort und Impuls“ dieser Teilchen sind tatsächlich unmöglich als Folge des unerreichbaren Wissens aus dem Hintergrund der Unschärferelationen. Deshalb existieren sie überhaupt nicht als objektive Eigenschaften eines Quantenobjekts. Oder: die beiden Begriffe müssen praktisch als sinnlos im Bereich der Gültigkeit von Unschärferelationen angenommen werden.

Werner Heisenberg zufolge stammt aber das Problem aus der Subjektivität des Beobachters. Ihm nach ist eine gleichzeitige und beliebig präzise Bestimmung der Eigenschaften „Ort und Impuls“ nur als Folge der Lage des Beobachters in der physikalischen Welt wesentlich unmöglich. Also! Ganz umgekehrt! Objektivität dieser Eigenschaften wird erlaubt und zugleich durch Einführung der Wahrscheinlichkeiten für mogliche Ereignisse verschränkt wurde.

Versöhnung der beiden Ansichten ist unbestreitbar möglich nur im Bereich einer These von der dreifältigen Wirklichkeit. Die beiden Wissenschaftler waren dort zugleich im Recht! Warum?

Ein physikalisches Teilchen (zum Beispiel: das Elektron) wird nur von seinem ontologischen Wesen gedacht. Also:

das Elektron, als ein physikalisches Teilchen, entsteht als das Ergebnis einer Umwandlung seines ontologischen Wesens (nach dem Kollaps der Wellenfunktion); und

das Elektron, als eine nichtphysikalische Welle, liefert durch Wahrscheinlichkeit eine Information über Möglichkeit seiner physikalischen Anwesenheit.

Es ist also zugleich ein physikalisches Objekt und ein ontologisches Objekt.

Aus diesem folgt: (i) dem ontologischen Elektron entspricht keinen Ort und keinen Impuls (= Bohr ist im Recht); und (ii) dem physikalischen Elektron gehört einen Ort und einen Impuls mit Verschränkung und ohne praktische Möglichkeit simultaner Messung (= Heisenberg ist im Recht).

Diesem Standpunkt ist die Quanten-Nichtlokalität zugleich Schild und Schwert!

2. Quanten-Nichtlokalität

Im Grunde der Kopenhagener Interpretation der Quantenmechanik steht die physikalische These über das Prinzip der Lokalität: nur lokale Ereignisse können einen physikalischen Vorgang beeinflussen! Der Kollaps der Wellenfunktion ist aber dort kein physikalisches Phänomen, das mit der Lichtgeschwindigkeit übertragen werden kann. Dort ist auch das Pauli-Prinzip mit kategorischer Behauptung: Fermionen können nicht am selben Ort existieren. Oder: ein Elektron in der Orbital-Theorie mit der Spinquantenzahl +1/2 impliziert den Wert -1/2 bei dem anderen Elektron. Also: das Wissen von einem Elektron impliziert das Wissen von dem anderen Elektron. Diese Tatsache führt weiter zur Spekulation: wenn das Spin eines Elektrons auf der Erde uns bekannt ist, wie schnell ändert die Wellenfunktion ihren Wert auf Null auf Andromeda (unsere Nachbar-Galaxie, 300 Millionen Lichtjahre von der Erde entfernt)? Ist das Wissen instantan (Fernwirkung ist nicht-lokal) oder nicht? Die Antwort aus der Quantentheorie lautet: instantan! Aus diesem entspringt dann die Idee über die Quanten-Nichtlokalität! Sie hat nichts mit einer instantanen Wechselwirkung zu tun. Sie sagt nur, daß von einer Messung eine der klassisch denkbaren Möglichkeiten realisiert wurde. Aber! Im Hintergrund dieser Messung liegt auch notwendigerweise die geistige Entscheidung des Experimentators. Und erst nach seiner Messung entsteht physikalische Wirklichkeit, die „unserem“ Wissen physikalischer Wirklichkeit aus dem ontologischen Hardware und der geistigen Software (also: aus dem ontologisch bestimmten Programm im Hintergrund der Physik) geliefert wurde.

Aber!

Der Kollaps der Wellenfunktion bedeutet keine Übertragung der klassischen Informationen. Er ist daher kein physikalisches Phänomen, das mit der Lichtgeschwindigkeit übertragen werden kann. In diesem Sinne ist möglich zu beschließen: Physik bleibt Physik, aber eine Physik, ohne Objektivität einer nichtphysikalischen Bedingung der Physik, ist keine Physik. Die Quantentheorie wurde aus nichtrelativistischen Prinzipien aufgebaut. Es ist daher kein Wunder, daß das Prinzip der Lokalität mehr nicht gilt. Damit ist Quantentheorie eine nicht nur physikalische Theorie geworden. Sie drückt eine riesige Übersteigerung der Physik (vor allem als eine potentielle Theorie der Vernunft) aus. Denn jedem Elektron sind unsere Absichten (im physikalischen Experiment) im voraus bekannt. Also: jedes Elektron ignoriert ontologisch (nicht physikalisch) die Struktur der Raum-Zeit (zum Beispiel: das Wheelersche Experiment der verzögerten Entscheidung).

3. Bewußtsein zwischen Verstand und Vernunft

Meiner These zufolge versteht der Verstand nichts: er ist im Gehirn nur ein physikalischer Interpret geistiger Vernunft mit der Macht ihrer Nachahmung. Wie aber ihre Tätigkeit nachgeahmt wurde? Das geistige Wesen oder die Software der belebten (denkenden) Vernunft (ohne die Bedingung des Wissens in der Kontingenz) ist sicher mit dem ontologischen (unbelebten) Hardware der Vernunft verbunden. Andererseits resultiert die physikalische Wirklichkeit aus einer Umwandelung der ontologischen Wirklichkeit nach einem Programm (mit der Bedingung des Wissens) aus der notwendigen Vernunft. Nur solcherweise ist der Verstand (= das Gehirn) fähig weiter zu „verstehen“ was die kontingente Vernunft versteht. Mit diesem in Verbindung steht sofort noch ein Anspruch: die kontingente Vernunft muß auch fähig sein zu verstehen was überhaupt der Verstand aus der Struktur der Außenwelt zu „verstehen“ kann. Dies bedeutet: alles möglich aus der Sinnlichkeit (= Angaben aus der Außenwelt), alles möglich aus der Geistigkeit (= Angaben aus der Innenwelt) und alles möglich aus der eigenen dualen Existenz (= Angaben aus der Ichheit) müssen als „Möglichkeiten“ des Wissens im Verstand gespeichert werden und erst danach in der Vernunft geliefert werden.

Eine Lücke ist in allem das Problem „Bewußtsein“! Es hängt von der Verbindlichkeit des toten Verstandes mit der lebenden Vernunft ab! Aus diesem entspringt die Frage: steht uns zur Verfügung etwas physikalisch mit der Eigenschaft der Durchschlagskraft im Bereich der geistigen Ichheit? Ist es möglich das Phänomen der Quanten-Nichtlokalität? Ihm ist eine Begrenztheit aus der Struktur der Raum-Zeit sicher unbekannt! Ist es daher ein Kandidat für die Brücke?

Was ist aber meine geistige Ichheit? Sie ist ein geistiger Lebensraum für meine Einsamkeit. In diesem Raum bin ich allein mit klarem Wissen von einem unangenehmen Gefühl: ein Zutritt dieser Welt ist jedem geistigen Wesen streng verboten. Also! Ich weiß etwas aus einem Gefühl ohne das Wissen von dem Wissen: ich bin mit dieser Unwissenheit total allein! Und trotz dieser Tatsache hängt diese Welt von den Welten der anderen Menschen ab. Dies ist tragisch: ich sehne aus reiner Einsamkeit über meine Einheit mit den geliebten Personen ohne Hoffnung für das Zusammentreffen mit ihnen in meinem Geist. Jedes Wesen ist ein Geheimnis in sich als ein Mysterium an sich ohne eine unabweisbare Information von dem Alleinsein aus sich. Was ist Sinn dieser Einsamkeit? Ich bin eine Unbekannte für meinen Nachbar. Egal wie er für mich. In einem können wir aber leicht einig sein: wir brauchen dringend das dritte Wesen (= das notwendige Wesen) für den Ausweg aus den geistigen Schwierigkeiten im Nebel des Lebens.

Das Wissen von dem Wissen ist in der Kontingenz unerreichbar. Aber! Aus dem möglichen Wissen brauchen wir noch eine „Kleinigkeit“: eine Information über die Bedingung dieses Wissens (= mir ist das Wissen bekannt) mit dem Ergebnis „Bewußtsein“ (= mir ist das Wissen bewußt)!

Was ist daher das Bewußtsein? Es ist ein verwickeltes Ergebnis des Wissens aus dem Gefühl: eine Quantenteleportation (als ein Prozeß mit der Eigenschaft „Quanten-Nichtlokalität“) des gespeicherten Materials, das in dem Verstand verschlüsselt wurde, resultiert mit dem Ereignis „mir ist das Wissen bewußt“ nach der Entzifferung in der Vernunft.

Objektivität der Quanten-Nichtlokalität ist unmittelbare Bestätigung der Existenz einer Welt ohne Belastung mit den Schwierigkeiten aus der Kontingenz. Dieser nichtzeitlichen und nichträumlichen Welt sind Begriffe „Ewigkeit“ (in der Zeit) oder „Unendlichkeit“ (in dem Raum) einfach lächerlich. Der Reichtum dieser Welt stammt aus der Verschiedenheit der Entitäten, die haben zum Beispiel absolut nichts mit dem Problem „Zahl“ zu tun. Der Begriff „Geburt“ ist dort sicher humoristisch. Der Begriff „Schule“ sicher auch. Denn das „Geschehen“ ist automatisch das „Verstehen“! Wir (Kinder der Kontingenz) sind im Irrtum: Tod ist keine Lösung unserer Schwierigkeiten! Der Begriff „Anfang der Welt“ ist sinnlos. Denn die Existenz der Notwendigkeit an sich ist unzerstörbar. Ist es so aber auch in kontingenter Existenz der Welt mit dem Übel aus den Gedanken? Nein! In diesem Falle ist allgemeine (dreifältige) Existenz wirklich in Gefahr. Denn das Übel koexistiert mit der Nichtexistenz. Und eben aus diesem Grunde sagt uns eine Stimme aus der Notwendigkeit:

„Verantwortung der Menschheit ist in der Verhinderung einer Katastrophe aus dem Geist“.

Tritt Gott mit diesem ins Spiel „Roulette“? Mensch ist ein gefährliches Wesen! Ist er würdig des Vertrauens? Gibt Existenz Sinn nur durch feste Zuversicht? Als Objekt der Liebe ist Mensch frei. Wird er jemals durch das Vertrauen Gottes ein Subjekt der Liebe sein? Ist vom Risiko abhängig ob eine Fortsetzung der Evolution folgt oder nicht?

Niemand weiß zu antworten.

4. Bewußtsein und Tod

Was geschieht unter der Ganzbetäubung (= Narkose)? Das Narkosemittel schafft jede Verbindung des Verstandes mit der Vernunft ab. Als Ergebnis wird Bewußtsein ausgeschlossen. Verstand ist in diesem Falle untätig, Vernunft aber nicht. Denn die Vernunft funktioniert aus dem Geist, nicht aus dem materiellen Verstand (= Gehirn). Sie ist keineswegs ein Objekt der Physik. Und die Medizin hat nichts mit ihr zu tun. Im Intervall einer Operation bleibt die Funktion der Vernunft ungestört, ohne Bewußtsein weiß sie aber von dem Verstand nichts. Als Folge wird auch Schmerz ausgeschlossen.

Ein glückliches Ende der Operation weiter bestätigt: Erhaltung der Kopplung zwischen Verstand und Vernunft ist vollkommen. Also! Das Bewußtsein schlief, nicht schwand. Es ist unzerstörbar.

Aus dieser Tatsache folgt eine klare Schlußfolgerung: im Nu des Todes setzt das Bewußtsein sicher mit seiner Anwesenheit fort. Warum? Dem Bewußtsein gehört „Quanten-Nichtlokalität“ als eine Eigenschaft des Phänomens in der Natur der Vernunft, nicht aus der Natur des Verstandes.

Tod ist Wiederkehr des Bewußtseins im Paradies der Nichtzeitlichkeit durch eine Befreiung von den Begriffen aus den Schwierigkeiten in der Kontingenz („Anfang“, „Ende“, „Grenze“, „Annäherung“, „Entfernung“, … ).

Also!

Tod ist kein Ende der Existenz als Folge der unabweisbaren Tatsache: Nichtexistenz existiert per definitionem nicht. „Er ist nur eine Umwandlung der Existenz nach einer Untersuchung der Tatsachen aus dem Laufe des Lebens“ (= Aussage aus der Welt der Notwendigkeit) oder „ein neuer Anfang des Lebens nach dem Leben“ (= Aussage aus der Welt der Kontingenz). Unsere Vorstellung „Ende des Lebens“ stammt aus der Armut der Kontingenz. Denn Tod ist scheinbar an sich.

Bewußtsein ist kein Produkt der Existenz: es ist immanent dem nichtzeitlichen Inhalt der Vernunft als ein ontologisches Wesen unabgetrennt verbunden mit dem Denkprozeß aus der Tätigkeit der geistigen Strukturen im Bereich der Quantenrealitäten.

5. Schlußfolgerung

Wir sind arme Kinder der Unwissenheit!

Aber!

Mit der Macht das Wissen zu zerstören!

Dies ist klar:

ein wahres Ende (= Nichtexistenz) kann uns nur aus den Gefühlen kommen!

Dafür ist Mensch ein gefährliches Wesen! Ein solches Wissen ist im Bewußtsein des menschlichen Wesens sicher erreichbar!

Diesem Wesen wurde andererseits von dem notwendigen Wissen eine Gegebenheit geliefert: es ist fähig durch einen geistigen Prozeß zu denken. Es ist ganz trivial: ohne den Komplex der uns unvorstellbaren Änderungen im Akt des Denkens kann aus der ontologischen Struktur der Vernunft kein Ergebnis des Wissens entspringen. Also: der Denkprozeß hängt notwendigerweise von einer Reihe ontologischer Änderungen ab. Die physikalischen Gesetze aus der Struktur der Raum-Zeit werden solcherweise von dem Geist leicht vermieden und überstiegen. Oder: die geistige Tätigkeit der Vernunft ist nicht abhängig von dem Inhalt der Physik. Im Bewußtsein wird diese Tatsache nur durch die Anwesenheit der Quanten-Nichtlokalität veranstaltet. Aus allem ist selbstverständlich: Totalität des möglichen Wissens hängt im Bewußtsein nur von dem Umfang des gelieferten Wissens aus der notwendigen Vernunft ab. Denn nur dort liegt die Bedingung des Wissens: Verstehen und Geschehen sind als Software und Hardware tatsächlich dasselbe. Unmittelbar und außerhalb der Struktur der Raum-Zeit. Also ohne den Denkprozeß (Nachahmung) im physikalischen Verstand. Die Welt der Notwendigkeit ist „undemokratisch“ aus keiner Freiheit: dort ist alles notwendig. Also: die Welt der Kontingenz mit dem Begriff „Freiheit“ ist eine extrem interessante Ableitung aus dem Willen Gottes. Mit dieser Welt „steuert“ die reine Vernunft aus dem neugeborenen Wissen „a priori“ nach der Idee aus der Kantschen Naturphilosophie. Erst in diesem Sinne war Kant im Recht. „Zeit“ und „Raum“ sind jetzt „Kategorien“ des Wissens (oder: die Formen des Denkens a priori als die Formen unserer Anschauung a priori) aus der Unmöglichkeit des Wissens Gottes. In dieser Welt wird alles relativisiert. Nur Existenz bleibt Existenz mit dem Begriff „Tod“ aus der Abwesenheit des Wissens von einem klaren Sinn des Lebens ohne den Anfang und ohne das Ende.



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